Der Berufsstand des Helfers in Steuersachen (Steuerberater) wurde am 13.12.1919 durch die Reichsabgabenordnung des damaligen Reichsfinanzministers Erzberger neu geschaffen, zuvor war eine entgeltliche Hilfe in Steuersachen nur Rechtsanwälten gestattet. Der Bundesverband der Steuerberater und die DStJG haben das 100-jährige Berufsjubiläum mit einer Festveranstaltung in Berlin begangen. Neben dem Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz sprachen u.a. der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Harbarth, der Präsident des Bundesfinanzhofes Prof. Dr. h.c. Mellinghoff und der Vorsitzende des Vorstandes der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen.

Berlin

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